Sicherheit
Die Gesetze aller Länder verbieten aus Sicherheitsgründen die folgenden Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck:
- Dokumententasche mit eingebautem Alarmsystem.
- Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln.
- Gastankschiffe, z.B. Reizgase, Selbstverteidigungssprays, Campingkocher.
- Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten, z.B. Benzin für Streichhölzer, Farben, Putze, Reinigungsmittel.
- Brennbare Stoffe, z.B. Streichhölzer (Chibrites).
- Stoffe, die in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
- Oxidierende Stoffe, z.B. Bleichpulver, Superoxid.
- Infektiöse und giftige (toxische) Stoffe, z.B. Quecksilber, Bakterien- und Virenkultur.
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände.
- Schleifmittel, z.B. Säuren, Laugen/Laugen, Feuchtbakterien.
- Materialien mit starken magnetischen Eigenschaften.
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits die kleinste Menge Benzin enthalten haben (z. B. zu Testzwecken).