Neu gilt auch ein Antigen-Schnelltest als Nachweis und reicht aus für die Beförderung!
Für das «Alter» des Tests gelten unterschiedliche Bestimmungen und der Zeitpunkt der Probeentnahme ist ausschlaggebend und nicht Erhalt des Resultats:
- PCR-Tests; vor max. 72h durchgeführt
- Antigen-Schnelltest; vor max. 24h durchgeführt
Die Info wird noch heute auf unserer Webseite publiziert. Unter folgendem Link gibt’s noch mehr Infos hierzu, direkt vom BAG: Covid-19: Hinweise für Flugpassagiere (admin.ch)
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.
ILLYRIANEAGLE - TEAM